UVP-Verfahren vor dem BVwG: 220-kV-Freileitung Weidenburg – Somplago (Kronhofgraben in Kärnten) - Gutachterliche Stellungnahme zu ausgewählten Fachgebieten

UVP-Verfahren vor dem BVwG: 220-kV-Freileitung Weidenburg – Somplago (Kronhofgraben in Kärnten) - Gutachterliche Stellungnahme zu ausgewählten Fachgebieten

Die in der gutachterlichen Stellungnahme wesentlichen Argumente bezogen sich auf die Feststellung der Unverträglichkeit des Projekts aufgrund von Widersprüche zu Regelungen des

  • Energie- und Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention,
  • die erhebliche Beeinträchtigung europaweit streng geschützter Vogelarten sowie
  • der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Als sehr wichtig erwies sich der Hinweis an das Gericht auf das Urteil eines Schweizer Höchstgerichts in dem ein Übertragungsnetzbetreiber zur Teilverkabelung einer 380 KV-Leitung verurteilt wurde. Die Verkabelungstechnik wurde nach Auffassung des BVwG im gegenständlichen Projekt bei der Alternativenprüfung nicht ausreichend berücksichtigt.

Dem Projekt wurde die Genehmigung versagt.

Auftraggeber Bürgerinitiative Pro Gailtal
Bearbeitungszeitraum 2014