UVP-Verfahren vor dem BVwG: 220-kV-Freileitung Weidenburg – Somplago (Kronhofgraben in Kärnten) - Gutachterliche Stellungnahme zu ausgewählten Fachgebieten

Die in der gutachterlichen Stellungnahme wesentlichen Argumente bezogen sich auf die Feststellung der Unverträglichkeit des Projekts aufgrund von Widersprüche zu Regelungen des
- Energie- und Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention,
- die erhebliche Beeinträchtigung europaweit streng geschützter Vogelarten sowie
- der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Als sehr wichtig erwies sich der Hinweis an das Gericht auf das Urteil eines Schweizer Höchstgerichts in dem ein Übertragungsnetzbetreiber zur Teilverkabelung einer 380 KV-Leitung verurteilt wurde. Die Verkabelungstechnik wurde nach Auffassung des BVwG im gegenständlichen Projekt bei der Alternativenprüfung nicht ausreichend berücksichtigt.
Dem Projekt wurde die Genehmigung versagt.
Auftraggeber | Bürgerinitiative Pro Gailtal |
Bearbeitungszeitraum | 2014 |