UVP-Einzelfallprüfung: EM-Stadion Klagenfurt

Mit Bescheid des Magistrats Klagenfurt wurde DI Robert Unglaub als nichtamtlicher Sachverständiger im Feststellungsverfahren zur UVP-Pflicht des Projekts „Sportpark Wörthersee-Stadion“ gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bestellt.
Die Sachverständigentätigkeit bezog sich auf die Fachbereiche
- Biotope / Ökosysteme
- Boden und Landwirtschaft
- Gewässerökologie
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage galt für das geplante Stadion keine generelle UVP-Pflicht mehr, sondern nur noch bei zu erwartenden erheblichen und nachhaltigen vorhabensbedingten Umweltbeeinträchtigungen. Aufgabe des Sachverständigengutachtens war es, die Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und fachliche Plausibilität der in Form einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vorliegenden Gutachten des Projektwerbers bzgl. der o.g. Fachbereiche zu untersuchen und festzustellen, ob vom geplanten Projekt bezüglich dieser Sachgebiete erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten waren.
Auftraggeber | Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt Abt. Baurecht |
Bearbeitungszeitraum | 2005 |