Gutachterliche Stellungnahmen im Auftrag eines Anrainers im Rahmen der Genehmigungsverfahren für eine Produktionsstätte für Blei-Säure Akkumulatoren in der Gemeinde Pasching, Oberösterreich

Der Anrainer hat das Büro ARCHI Noah mit der fachlichen Ausarbeitung von Einwendungen gegen die geplante Akkumulatorenfabrik beauftragt, da er als in unmittelbarer Nachbarschaft befindlicher Biobetrieb Bleiimmissionen befürchtete und bei Störfällen stark betroffen wäre. 

Im gewerbe- bzw. baurechtlichen Genehmigungsverfahren haben sich zwei entscheidungserhebliche Fragen im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens in einem Betriebsbaugebiet ergeben:

  • Die Seveso II-Relevanz und
  • die betriebstypologische Einstufung des Vorhabens.

Die gutachterlichen Stellungnahmen sind im Gegensatz zum amtlichen Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die geplante Akkumulatorenfabrik als Seveso II Betrieb einzustufen ist und somit eine entsprechende Widmung fehlt und diese aufgrund der geringen Abstände zur Wohnbebauung auch nicht erteilt werden kann. 
Der Projektwerber hat schließlich von diesem Standort Abstand genommen und plant nunmehr die Errichtung der Produktionsstätte auf seinem bereits vorhanden Betriebsgelände in Leonding.

Auftraggeber Josef Lehner, Pasching
Bearbeitungszeitraum 2015 - 2016